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Ermäßigte Zeitkarten Für Schüler, Auszubildende und Studenten bieten wir Wochen- und Monatskarten zu ermäßigten Preisen an. Wer regelmäßig fährt, kann mit diesen Zeitkarten im Vergleich zu Einzelfahrscheinen eine Menge Geld sparen, sie sind auch etwa 15 % günstiger als normale Zeitkarten. Selbstverständlich haben auch Zeitkarten im Ausbildungsverkehr eine gleitende Gültigkeit und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Monats (auch für Freizeitaktivitäten und am Wochenende).
Für die meisten Schüler der 1. bis 10. Klasse übernimmt die Schulverwaltung die Fahrkosten. Diese Fahrkarten werden direkt für jeden Schüler von der RVG gedruckt und über die Schulen ausgegeben. Für alle anderen sind die Zeitkarten beim Busfahrer oder für den Stadtverkehr Gotha im Vorverkauf erhältlich.
Wir bieten auch die Möglichkeit, die Schülermonatskarten im Schüler-Abo bei uns zu bestellen - mehr dazu --> hier.
Ermäßigungen auf Einzelfahrscheine, 5-Fahrten-Karten und Tageskarten gibt es übrigens nur für Kinder bis zum 14. Geburtstag, nicht für ältere Schüler, Auszubildende oder Studenten.
Schülerausweis Zur Nutzung der Ermäßigung sind bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. In unseren Tarifbestimmungen ist dies im Punkt 3.4 genau beschrieben.
Fahrausweiskontrolle Wir kontrollieren regelmäßig die Fahrausweise in unseren Bussen. Dazu setzen wir spezielle Kontrolleure ein. Aber auch der Busfahrer ist berechtigt, den Fahrausweis zu überprüfen.
Nutzer von ermäßigten Zeitkarten im Ausbildungsverkehr müssen neben dem Fahrausweis auch ihren Schüler- oder Studentenausweis vorweisen können. Die Wochen- oder Monatskarte muss darüber hinaus auf der Rückseite unterschrieben sein. Kann kein vollständiger Berechtigungsnachweis erbracht werden oder ist die Zeitkarte nicht vorhanden bzw. nicht unterschrieben, gilt dies als "Schwarzfahren" und kostet 40,- Euro. Wird der vollständige Nachweis jedoch innerhalb einer Woche nach der Kontrolle bei der RVG erbracht, ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7,- Euro.
Wer seine Wochen- bzw. Monatskarte oder den Schülerausweis vergessen hat, ist also gut beraten, sich für diese Fahrt einen Einzelfahrschein zu kaufen.
Verlust Verloren gegangene Fahrausweise werden grundsätzlich nicht ersetzt.
Ausnahmen sind nur im Schüler-Abo sowie bei über die Schulverwaltung bestellten und persönlich ausgedruckten Schülerkarten möglich. Dies ist jedoch nur einmal gegen eine Gebühr von 5,00 Euro möglich. Bei Verlust der Karte also sofort bei der RVG melden, um die Möglichkeit einer Neuausstellung zu klären und in jedem Fall für die folgende Zeit selbst Fahrausweise kaufen, um nicht "schwarz" zu fahren. In keinem Fall reicht der Schülerausweis allein oder eine Bescheinigung der Schule zur Mitfahrt aus!
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